Inhalt
Cybercrime ist jene Verbrechensart, die am stärksten gestiegen ist. Ein großer Teil davon bildet Hass im Netz gegen Gruppierungen und Einzelpersonen. Es herrscht viel Unklarheit darüber, wie man rechtlich dagegen vorgehen kann, bzw. wie man die oft sehr fragwürdigen Aussagen rechtlich einordnen kann.
Lernen Sie bei diesem Vortrag wie Hass im Netz rechtlich einzuordnen ist, wie Beweise gesichert werden und Verantwortliche angezeigt werden können
Inhaltliche Schwerpunkte
- Rechtliche Einordnung von Hass im Netz
- Beweissicherung
- Umgang mit Hass im Netz als Opfer
- Opferbeteiligung im Strafverfahren
Ziele
- TN können Hass-Postings rechtlich einordnen
- TN wissen wie man als Opfer mit Kommentaren umgehen kann
- TN wissen wie eine Beweissicherung im Netz funktioniert
- TN wissen an welche Stellen man sich wenden kann, um Täter/Verantwortliche anzuzeigen
Methodik
Vortrag
Zielgruppe
(Rechts-) beratende Berufsgruppen, StreetworkerInnen, Pädagoginnen, SozialarbeiterInnen
Referent*in
Mag. Michael Lanzinger
- Rechtsanwalt