Inhalt
Ziele
- Detaillierte Kenntnis und ausführliche Anwendung aller relevanten europäischen Rechtsakte im Bereich der Digitalisierung
- Kenntnis und Anwendung der Umsetzung in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein.
Methodik
Die Referent*innen sind Expert*innen, die eine facheinschlägige Berufsausbildung oder facheinschlägiges Studium sowie mehrjährige Praxis- und/oder Lehrerfahrung nachweisen können. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in Form von Vorträgen sowie interaktiven Diskussionen.
Zielgruppe
Die universitäre Fortbildung „Europäisches und Internationales Digitalisierungsrecht“ richtet sich an bereits absolvierte und angehende Jurist*innen sowie an alle, die im deutschsprachigen Raum mit rechtlichen Aspekten der Digitalisierung konfrontiert sind.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Hochschulreife wird als Voraussetzung für die Teilnahme an der universitären Fortbildung angesehen. Eine berufseinschlägige Tätigkeit ist ausdrücklich gewünscht. Die universitäre Fortbildung richtet sich inhaltlich vor allem an eine Zielgruppe mit einer juristisch einschlägigen beruflichen Tätigkeit.
Referent*innen
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Münster
Mag. Alexandra Ciarniau, Rechtsanwältin, Wien
Mag. Stefan Ritter, Rechtsanwalt, Vaduz